Dimissorien

Dimissorien
Dimissori|en
 
[zu lateinisch dimittere, dimissum »entlassen«] Plural, Dimissorali|en, im Kirchenrecht (beider Konfessionen) gebräuchliche Bezeichnung für die Freistellung von der örtlichen Zuständigkeit eines Geistlichen, wenn die Vornahme einer Amtshandlung durch einen anderen Geistlichen gewünscht wird; im katholischen Kirchenrecht auch die vom zuständigen Bischof erteilte Erlaubnis, dass die Priesterweihe durch einen anderen Bischof gespendet wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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