- Dimissorien
- Dimissori|en[zu lateinisch dimittere, dimissum »entlassen«] Plural, Dimissorali|en, im Kirchenrecht (beider Konfessionen) gebräuchliche Bezeichnung für die Freistellung von der örtlichen Zuständigkeit eines Geistlichen, wenn die Vornahme einer Amtshandlung durch einen anderen Geistlichen gewünscht wird; im katholischen Kirchenrecht auch die vom zuständigen Bischof erteilte Erlaubnis, dass die Priesterweihe durch einen anderen Bischof gespendet wird.
Universal-Lexikon. 2012.